Ehrenordnung

§ 1 Allgemeines

Für besondere Verdienste um den Schachclub Forchheim e. V. verleiht der Schachclub Forchheim e. V. die Ehrenmitgliedschaft und den Ehrenvorsitz.

§ 2 Antragstellung

Die Verleihung dieser Ehrungen erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit ¾-Mehrheit auf begründeten Vorschlag eines Vereinsmitgliedes. Der Vorschlag ist dem Ersten und dem Zweiten Vorsitzenden schriftlich eine Woche vor der Mitgliederversammlung zuzuleiten und zu begründen. Eine Verleihung an bereits verstorbene Personen ist nicht möglich.

§ 3 Voraussetzungen

Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Lebenszeit verliehen für 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft im Schachclub Forchheim e. V. oder für 15 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand des Vereines verliehen werden. In begründeten Ausnahmefällen sind auch besonders herausragende Leistungen derart zu würdigen. Der Geehrte sollte ein Mindestalter von 50 Jahren aufweisen.

Der Ehrenvorsitz wird auf Lebenszeit verliehen für 10 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Erster Vorsitzender. In besonderen Fällen kann auch Ersten Vorsitzenden mit geringerer Dienstzeit diese Ehre zuteil werden.

§ 4 Privilegien

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei. Ehrenvorsitzende besitzen außerdem Beratungs- und Stimmrecht in den Vorstandssitzungen.

§ 5 Inkrafttreten

Dies Ehrenordnung wurde von der Mitgliederversammlung des Schachclub Forchheim e. V. am 13. Juli 2001 angenommen und tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.

Forchheim, den 13. Juli 2001